Hauptverhandlung beim Amtsgericht Friedberg wegen Einspruch gegen Bußgeldbescheid
Am 1. September 2015 wurde unser Einspruch gegen den Bußgeldbescheid öffentlich verhandelt. Die Richterin hat sich die Situation ausführlich schildern lassen, geduldig alle Argumente beider Parteien angehört und nach einer knappen Stunde, “Im Namen des Volkes” das Bußgeld von 7.300,- Euro auf 2.100,- Euro herabgesetzt. Der Vertreter des Wetteraukreises hat sich nach meiner Einschätzung mehr geärgert als wir, von daher versuchen wir das Urteil als kleinen Erfolg zu werten.
Auch wenn das Bußgeld herabgesetzt wurde, was ich an Eurer Stelle auch als kleinen Erfolg werten würde, finde ich die ganze Sache immernoch völlig unangemessen. Wenn man sowas hört braucht man sich nicht mehr fragen warum viele Kleinbetriebe und Gewerbetreibende nicht mehr gut auf die Landkreise und zu sprechen sind. Meiner Meinung nach ist es eine Frechheit, dass einem so Kundenorientierten Kleinbetrieb auf diese Weise der Garaus gemacht wird.